Bürgerliste Althornbach e.V.  

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Anfrage an die Verbandsgemeinde zur Zustellung von Briefwahlunterlagen


Am 7. Juni 2009 fanden in Althornbach Kommunalwahlen statt.
Zum ersten mal, konnte jeder Bürger Briefwahl beantragen, ohne einen Grund dafür angeben zu müssen.

Gerade die Kommunalwahl mit den mittlerweile recht komplizierten unterschiedlichen Wahlmöglichkeiten, haben viele Althornbacher Bürger veranlasst, Briefwahl zu beantragen. Das war sinnvoll, denn man will sich Zuhause in aller Ruhe seine Gedanken machen.

Fragt sich nur, woher bekomme ich meine Unterlagen?
Früher wurden die Briefwahlunterlagen per Post zugestellt und auch heute sollte das der Normalfall sein.
Mittlerweile hat der Gesetzgeber aber hier eine neue Regelung eingeführt.
Man kann jemanden bevollmächtigen, die Briefwahlunterlagen bei der Verbandsgemeinde persönlich abzuholen.
Sowohl der Wähler als auch der Bevollmächtigte müssen dazu den Antrag unterschreiben. Wichtig ist hier die Regelung, dass jeder und jede nur für bis zu 4 Wählern die Briefwahlunterlagen als Bevollmächtigter abholen darf.
Der oder diejenige, die die Briefwahlunterlagen abholt, muss sogar unterschreiben, dass sie nicht für mehr als für 4 Leute die Unterlagen abholt.
Wieso ist das so? Der Gesetzgeber will so verhindern, dass einzelne Leute unangemessen Einfluss auf Wähler ausüben können.

Dem einen oder anderen kritischen Wähler sind in den beiden Wochen vor der Wahl seltsame Dinge aufgefallen. Daher haben wir direkt nach der Wahl, am 11.06.2009 per Fax und persönlich am 12.06.2009 in der Verbandsgemeindeverwaltung, folgende Fragen zur Briefwahl mit der Bitte um Beantwortung abgegeben.



Wir haben dazu keine Antwort bekommen und diesselbe Anfrage nochmal am 15.07.2009 wiederholt.



Eine ausweichende Antwort auf unseren Fragekatalog mit dem Hinweis, dass es sich bei den entscheidenden Fragen um interne Angelegenheiten handelt, hat uns die Verbandsgemeinde am 24.07.2009 zukommen lassen. Wichtig in unserem Fragekatalog war vor allem die letzte Frage:

Wurden Briefwahlunterlagen an die Ortsbürgermeisterin zum Zwecke der Überbringung an die Wähler überlassen, ohne dass eine Vollmacht vorlag bzw. unterschrieben wurde? Falls ja, wie viele Briefwahlunterlagen wurden so übergeben?

D.h. in einfachen Worten: Hat die Ortsbürgermeisterin für mehr als 4 Leute die Briefwahlunterlagen selbst abgeholt?

Normalerweise müsste die Verwaltung auf diese Frage eigentlich mit einem deutlichen NEIN antworten. Statt dessen sagt sie, es handelt sich um interne Abläufe. Komisch, normalerweise sind gerade die Wahlen in einer Demokratie möglichst transparent und für jeden nachvollziehbar durchzuführen.

Nochmal: Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Jeder für maximal bis zu 4 andere Personen die Briefwahlunterlagen abholen darf. Er hat diese Regelung deswegen getroffen, damit kein Missbrauch gemacht wird. Und natürlich sollte diese Regelung auch für Ortsbürgermeister und Ortsbürgermeisterinnen gelten. Gerade die sind ja besonders betroffen, weil sie ja selbst Kandidaten sind.

Ein kleiner Tipp. Fragen Sie in Ihrer Verwandschaft und in ihrem Bekanntenkreis, vor allem bei den älteren Briefwählern, nach, wer ihnen die Unterlagen gebracht hat und ob es noch ein kostenloses Beratungsgespräch gab. Machen Sie sich dann Ihr eigenes Bild.

An dieser Stelle möchten wir all denen unseren Respekt ausdrücken, die trotz mehrfacher Aufforderung sich die Briefwahlunterlagen bringen zu lassen, darauf bestanden haben, selbst wählen zu gehen.
Also um es nochmal klar und deutlich zu sagen: Briefwahl beantragen ist ok. Die Unterlagen sollten dann per Post zugestellt werden und die Kreuze sollen nicht nur, sondern müssen sogar so gemacht werden, dass dies kein Anderer sieht. Und wenn jemand die Briefwahlunterlagen für sie persönlich abholt, dann dachte der Gesetzgeber zuerst mal an Freunde und Bekannte aber auch da an nie mehr als 4 pro Person. Uns ist klar, dass vor allem ältere Leute für jede angebotende Hilfe dankbar sind. Aber es ist nun mal so, dass nicht Jeder oder Jede, die hilfsbereit daher kommt, dies ohne Eigennutz macht.

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